Durch die Einführung des Windenergieflächenbedarfsgesetzes (WindBG) zum 01.02.2023 hat die Bundesregierung den Ländern verbindliche Flächenziele für den Ausbau der Windenergie vorgegeben. Demzufolge muss Baden-Württemberg bis Ende 2027 1,1% und bis 2032 sogar 1,8% der Landesfläche für die Errichtung von Windenergieanlagen bereitstellen. Die Grün-Schwarze Landesregierung hat in § 20 Klimaschutz- und Klimawandelanpassungsgesetz Baden-Württemberg (KlimaG) die Träger der Regionalplanung aufgefordert, in den Regionalplänen rechtzeitig Gebiete für die Nutzung der Windenergie festzulegen.
Der Planungsausschuss des Regionalverbandes Mittlerer Oberrhein hat in öffentlicher Sitzung am 24.01.2024 die Offenlage des „Entwurfs des Teilregionalplans Windenergie“ beschlossen. Darin sind 70 Vorranggebiete für die Nutzung von Windenergie in der Region Mittlerer Oberrhein enthalten.
Die Öffentlichkeit kann ab dem 12.02.2024 bis zum 15.03.2024 zum Planentwurf Stellung nehmen. Der Regionalverband hat hierzu eine Internetseite mit allen relevanten Dokumenten und einer interaktiven Karte eingerichtet. Hier können auch direkt Stellungnahmen abgegeben werden.
Wer selber eine Stellungnahme zu dem Entwurf abgeben möchte, findet in den folgenden beiden PDF-Dateien einige Anregungen, die für die eigene Eingabe verwendet und den eigenen Gedanken und den jeweiligen Vorranggebieten entsprechend angepasst werden können. Die erste ist etwas allgemeiner gehalten und hat eher Gebiete auf den Gemarkungen von Bruchsal, Walzbachtal und Weingarten im Blick. Die zweite Vorlage nimmt ganz konkret und sehr ausführlich Stellung zu den für die Gemeinde Kraichtal betroffenen Areale.
Der weitere Ablauf
Der Zeitplan des Regionalverbandes sieht vor bis Ende 2025 den Teilregionalplan Windenergie rechtskräftig zu verabschieden. Während der ersten Offenlage haben die Träger öffentlicher Belange, das sind unter anderem betroffene Gemeinden und Behörden, sowie die Öffentlichkeit die Möglichkeit zu dem Entwurf Stellung zu nehmen. Die eingegangenen Beiträge werden dann ausgewertet und gegebenenfalls in den Entwurf eingearbeitet. Kommt es dabei zu Änderungen wird die Öffentlichkeit ein weiteres Mal beteiligt. Der Planungsausschuss geht davon aus, dass der überarbeitete Plan im vierten Quartal 2024 feststeht und in die zweite Offenlage gehen kann. Eine nochmalige Überarbeitung ist nach derzeitigen Überlegungen dann nicht mehr vorgesehen, so dass im dritten Quartal des nächsten Jahres der Satzungbeschluss von der Regionalversammlung verabschiedet werden kann.